
veröffentlicht: 29.04.12013
Am Mittwoch, den 15. Mai 2013 findet um 18:00 Uhr in Kaltenkirchen, Sitzungsraum der Stadtwerke Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 in 24568 Kaltenkirchen eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
T A G E S O R D N U N G
Nicht öffentlich
Öffentlich:
Kaltenkirchen, 29. April 2013
gez. Kurt Barkowsky
1. stellvertr. Verbandsvorsteher
Aufgrund des § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes vom 01.04.1996 gebe ich hiermit den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 bekannt:
1. § 14 Abs. 5 Nr.1:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember 2011 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Kiel, den 19. November 2012
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
gez.
Martin Lange Knud Oelerking
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
2. § 14 Abs. 5 Nr. 2 :
Mit Verfügung vom 20.02.2013 – Az.: L 14.70 hat mir die Landrätin des Kreises Segeberg den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 mit der Bemerkung übersandt, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist.
2. § 14 Abs. 5 Nr. 3 und 4 :
Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 06.12.2012 den Jahresabschluss 2011 vom 19.11.2012 per 31.12.2011 mit 8.905.800,00 Euro festgestellt. Gleichzeitig beschloss die Verbandsversammlung den Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 245.443,30 Euro den Gewinnrücklagen des Zweckverbandes zuzuführen. Der Jahresabschluss 2011 und der Lagebericht 2011 liegen in der Verbandsverwaltung, 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 in der Zeit vom 11.03.2013 bis 22.03.2013 öffentlich aus.
Kaltenkirchen, 25. Februar 2013
gez.
Kurt Barkowsky
(stellv. Verbandsvorsteher)
veröffentlicht: 22.11.2012
Am Mittwoch, den 05. Dezember 2012 findet um 18:00 Uhr in Henstedt-Ulzburg, Sitzungsraum des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1 in 24558 Henstedt-Ulzburg eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
T A G E S O R D N U N G
Nicht öffentlich
Öffentlich:
Kaltenkirchen, 19. November 2012
gez. Kurt Barkowsky
1. stellvertr. Verbandsvorsteher
veröffentlicht: 07.05.2012
Am Mittwoch, den 23. Mai 2012 findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH, Kamper Weg 38 in 24568 Kaltenkirchen eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
T A G E S O R D N U N G
Kaltenkirchen, 07. Mai 2012
gez. Kurt Barkowsky
1. stellv. Verbandsvorsteher
Aufgrund des § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes vom 01.04.1996 gebe ich hiermit den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 bekannt:
1. § 14 Abs. 5 Nr.1:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember 2010 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. ei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Kiel, den 28. Oktober 2011
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
gez.
Martin Lange Knud Oelerking
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
2. § 14 Abs. 5 Nr. 2 :
Mit Verfügung vom 12.01.2012 – Az.: L 14.70 hat mir die Landrätin des Kreises Segeberg den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 mit der Bemerkung übersandt, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist.
2. § 14 Abs. 5 Nr. 3 und 4 :
Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 30.11.2011 den Jahresabschluss 2010 vom 20.10.2011 per 31.12.2010 mit 8.690.709,90 Euro festgestellt. Gleichzeitig beschloss die Verbandsversammlung den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 117.033,27 Euro den Gewinnrücklagen des Zweckverbandes zuzuführen. Der Jahresabschluss 2010 und der Lagebericht 2010 liegen in der Verbandsverwaltung, 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 in der Zeit vom 06.02.2012 bis 17.02.2012 öffentlich aus.
Kaltenkirchen, 20. Januar 2012
gez.
Torsten Thormählen
(Verbandsvorsteher)
veröffentlicht: 27.12.2011
I.
H A U S H A L T S S A T Z U N G
Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Wirtschaftsjahr 2012
Aufgrund des § 12 der Verbandssatzung vom 21.06.2010 in Verbindung mit den §§ 10, 14 Abs. 1 und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein und §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in den z.Zt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 30.11.2011 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2012 erlassen:
§ 1
1.
Für den Wirtschaftsplan werden festgesetzt:
1.1
im Erfolgsplan
| die Erträge auf |
3.522.880,00 Euro |
| die Aufwendungen auf |
3.021.800,00 Euro |
| Jahresgewinn |
501.080,00 Euro |
| Jahresverlust |
0,00 Euro |
im Vermögensplan
| die Einnahmen |
1.460.050,00 Euro |
| die Ausgaben |
1.460.050,00 Euro |
§ 2
2. Es werden festgesetzt
2.1
| der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0,00 Euro |
2.2
| der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0,00 Euro |
2.3
| der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
250.000,00 Euro |
§ 3
3. Verbandsumlage
Die Erhebung einer Verbandsumlage gemäß § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung ist nicht vorgesehen.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 6 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und § 15 Verbandssatzung erteilen kann, beträgt 30.0000,00 Euro.
|
Kaltenkirchen, 30.11.2011 Az.: |
|
II.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen liegt in der Verbandsverwaltung Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen, während der Dienstzeiten in der Zeit vom 02.01.2012 bis 13.01.2012 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
|
Kaltenkirchen, 27.12.2011 |
gez. Torsten Thormählen (Verbandsvorsteher) |
Betriebsfertigkeitserklärung
Gemäß § 4 Abs. 2 der „Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage)“ gebe ich hiermit bekannt, dass in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nachstehend aufgeführten Strassen mit einer betriebsfertigen Wasserversorgungsleitung versehen sind:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Emma-Gärtner-Straße, Waterlooville-Straße, Kruhnskoppel (IV. BA), Am Knick, Ericaweg, Rudolf-Diesel-Straße (II. BA), Lohekamp und Kleine Lohe
Ich mache darauf aufmerksam, dass hiermit für die Anlieger der Anschlusszwang wirksam wird. Die Herstellung des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem die Grundstückseigentümer schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung zum Anschluss an die Wasserversorgungsleitung aufgefordert worden sind, gemäss § 13 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung beantragt werden. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baues ausgeführt sein. Die Grundstückseigentümer haben für rechtzeitige Antragstellung zu sorgen.
Sofern anschlusspflichtige Grundstücke an diesen Strassen noch nicht angeschlossen sein sollten, ist dies un-verzüglich nachzuholen. Wird bei bereits hergestellten Hausanschlüssen das Wasser noch aus Eigenversorgungsanlagen entnommen, so sind diese sofort stillzulegen.
Nähere Auskunft erteilt die Verbandsverwaltung 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 (Telefon 04191 – 9360).
Kaltenkirchen, 08. Dez 2011
Az.: 8.815 – 41/3
gez. Torsten Thormählen
Verbandsvorsteher
veröffentlicht: 14.11.2011
Am Mittwoch, den 30. November 2011 findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH, Kamper Weg 38 in 24568 Kaltenkirchen eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
T A G E S O R D N U N G
Nicht öffentlich
Öffentlich:
Kaltenkirchen, 14. November 2011
gez. Torsten Thormählen
Verbandsvorsteher
Auf die folgenden Bekanntmachungen werden hingewiesen:
Stromlieferung Wasserwerk Kaltenkirchen
Stromlieferung Wasserwerk Henstedt-Rhen
9. Nachtragssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der §§ 4, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der §§ 3 und 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, den Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. 11.1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 345) und des § 7 der Verbandssatzung sowie des § 25 der Wasserversorgungssatzung in den jeweils geltenden Fassungen wird gemäß des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 08.06.2011 für das Gebiet der Verbandsmitglieder folgende 9. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung erlassen:
§ 12 erhält folgenden Wortlaut:
§ 12
Benutzungsgebühr
|
|
Leistung |
Betrag netto |
Betrag brutto incl. 7 % Mehrwertsteuer |
|
a) |
bis Qn 2,5 |
3,05 Euro/Monat |
3,26 Euro/Monat |
|
b) |
bis Qn 6 |
7,52 Euro/Monat |
8,05 Euro/Monat |
|
c) |
bis Qn 10 |
15,90 Euro/Monat |
17,01 Euro/Monat |
|
d) |
über Qn 10 je Qn |
1,59 Euro/Monat |
1,70 Euro/Monat |
Die 8. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Kaltenkirchen, den 08.06.2011
Thormählen
Verbandsvorsteher
veröffentlicht: 27.06.2011
8. Nachtragssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung
Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der §§ 4, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der §§ 3 und 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, den Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. 11.1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 345) und des § 7 der Verbandssatzung sowie des § 25 der Wasserversorgungssatzung in den jeweils geltenden Fassungen wird gemäß des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 08.06.2011 für das Gebiet der Verbandsmitglieder folgende 8. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung erlassen:
§ 16 Abs. 1. erhält folgenden Wortlaut:
§ 16 Gebühren für sonstige Einsätze
1. Für Einsätze der Bediensteten des Zweckverbandes Wasserversorgung werden folgende Gebühren festgesetzt:
| Leistung | Betrag netto | Betrag brutto incl. 7 % Mehrwertsteuer | |
| a) |
1 Arbeitsstunde |
52,00 Euro/Stunde | 52,00 Euro/Stunde |
| b) | Überstundenzuschlag = 30 % zu a) für Tätigkeiten außerhalb der für die Mitarbeiter des Zweckverbandes Wasserversorgung festgesetzten Dienstzeiten. | 67,60 Euro/Stunde | 72,33 Euro/Stunde |
| c) | Sonn- und Feiertagszuschlag = 130 % zu a) | 119,60 Euro/Stunde | 127,97 Euro/Stunde |
| d) | Fahrtkostenanteil | 0,70 Euro/km | 0,75 Euro/Stunde |
Die 8. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Kaltenkirchen, den 08.06.2011
gez Torsten Thormählen
Verbandsvorsteher
veröffentlicht: 23.06.2011
Mit Verfügung vom 25.03.2011 - Az.: L14.70 - hat mir die Landrätin des Kreises Segeberg –Gemeindeprüfungsamt- den Bericht über die Ordnungsprüfung beim Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg für die Wirtschaftsjahre 2005 – 2009 übersandt.
Der Prüfungsbericht wurde der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 08.06.2011 zu TOP 5 – zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.
Nach § 7 Kommunalprüfungsgesetz ist das Vorliegen des Prüfungsergebnisses innerhalb von 6 Monaten bekannt zu machen und der Bericht danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner dem entgegenstehen.
Der Bericht über die Ordnungsprüfung beim Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg für die Wirtschaftsjahre 2005 – 2009 liegt in der Verbandsverwaltung, 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 -Wasserwerk- in der Zeit vom 27. 06. bis 11.07.2011 öffentlich aus.Kaltenkirchen, 23.06.2011
gez. Torsten Thormählen
(Verbandsvorsteher)