Kinderhände unter Wasserhahn

Hochwertig, kalorienfrei, regional

Trinkwasser ist ein selbstverständliches und dennoch kostbares Gut.

Als Grundlage allen Lebens ist es mehr als nur ein Lebensmittel. Wasser ist Leben. Daher hat der Gesetzgeber bereits vor langer Zeit mit der Trinkwasserverordnung Bestimmungen aufgestellt, die detailliert regeln, auf welche Weise Rohwasser zu Trinkwasser werden darf, welche Inhaltsstoffe im Trinkwasser enthalten sein dürfen und wie häufig und mit welcher Intensität Kontrollen durchgeführt werden müssen.

Streng kontrolliert

Frau mit Wasserglas

Die gesetzliche Grundlage für die Wasserversorgung in Deutschland ist die Trinkwasserverordnung. Die Einhaltung der strengen Grenzwerte wird regelmäßig von amtlich anerkannten Laboratorien überprüft und von Gesundheitsämtern überwacht. Trinkwasser gehört zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln.

Die Qualität unseres Wassers wird höchsten Ansprüchen gerecht. Überzeugen Sie sich von unseren Untersuchungsergebnissen.

Auf seinen Weg durch den Boden nimmt das Wasser auch die Härtebildner Kalzium und Magnesium auf. Wasser mit einem Kalzium- und Magnesiumgehalt bezeichnet man als hart.

Das Kaltenkirchener Wasser liegt im Härtebereich 2 mittel! 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)

Natürlich gut

Unser Trinkwasser hat eine hervorragende Qualität. Wir Wasserversorger in Deutschland kontrollieren aber nicht nur unser Trinkwasser, wir sehen unsere Verantwortung bereits viel früher, beispielsweise beim Erkennen von Verunreinigungen des Grundwassers. Je mehr problematische Stoffe gefunden werden, desto aufwendiger muss das Wasser gereinigt werden.

Wichtig ist, dass wir mit der Ressource Wasser nachhaltig und verantwortungsbewusst umgehen. Denn:
Wasser ist zwar kein begrenzter Rohstoff, doch es kehrt im natürlichen Wasserkreislauf immer wieder zu uns zurück.

 

Ihre Unterstützung

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihr  Zweckverband Wasserversorgung versorgt Sie und unsere umliegenden Gemeinden mit Trinkwasser in erstklassiger Qualität zu günstigen Preisen. Diese Trinkwasserqualität gilt es schon heute für die Zukunft zu schützen!

Wir alle können mit unserem Verhalten dazu beitragen, dass dieses möglich ist und eine Verteuerung durch aufwändige Aufbereitungsmaßnahmen vermieden wird. Wir bitten Sie deshalb, unseren gemeinsamen Qualitätsanspruch durch die Beachtung der folgenden Punkte zu unterstützen.

Verzicht auf Einsatz von Unkrautvernichtungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln („Pflanzenschutzmittel- PSM“)

Um die gute Trinkwasserwasserqualität in unserem Wassereinzugsgebiet auch für die zukünftigen Generationen sicher zu stellen, appelliert Ihr Wasserversorgungsunternehmen schon heute an alle Bürgerinnen und Bürger auf Pflanzenschutzmittel im eigenen Garten zu verzichten.

Bei Anwendungen auf diesen Flächen besteht die Gefahr, dass Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln durch den nächsten Regenschauer in die Regenwasserkanalisation oder in angrenzende Gewässer gelangen und damit letztlich auch in das Grundwasser und in den Wasserkreislauf. (Quelle: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein www.lksh.de)

Auf den nachstehend genannten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bereits verboten:

  • bei Zufahrten zum Wohnhaus oder der Garage
  • bei der Terrasse
  • bei Hof- und Betriebsflächen
  • auf Wegen, Plätzen oder ähnlichen Flächen im Bereich des Hausgartens
  • auf Bürgersteigen

Auch die Landwirtschaft in Kaltenkirchen / Henstedt-Ulzburg und im Umland kann ihren Beitrag dazu leisten, indem sie Pflanzenschutzmittel nur minimalistisch einsetzt bzw. schon jetzt einen weitreichenden Verzicht auf Pflanzenschutzmittel anstrebt.

Verzicht auf Erdwärmesonden mit Tiefenbohrung

Erdwärmesonden mit Tiefenbohrungen reichen bis zu 100m tief ins Erdreich hinein und durchbohren unsere Trinkwasservorkommen, die sich in einer Tiefe von rund 50-60 Metern befinden. Als Wasserversorgungsunternehmen sehen wir diese Bohrungen kritisch, da häufig die Abdichtungen zwischen der Sonde und dem Erdreich nach Jahren durchlässig werden und damit eine Verunreinigung der Grundwasser führenden Schichten in der Tiefe einhergeht. Diese Schädigungen im Erdreich sind irreversibel. In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden mit Tiefenbohrungen sogar verboten. Unkritisch sind hingegen Luftwärmetauscher oder Flächenkollektoren.

Richtige Entsorgung von Wasser aus privaten Swimmingpools

Eine große Belastung für unsere Gewässer und damit auch für das Grundwasser, ist weiterhin das mit Chemikalien versetzte Wasser aus den zahlreichen Swimmingpools.

Falsch entsorgtes Poolwasser gelangt ins Erdreich sowie in die Regenwasserrückhaltebecken und schädigt dort nachhaltig die Wasserorganismen. Erlaubt ist nur die Entsorgung über die Schmutzwasserleitungen (Toilette, Bad, Hausanschluss) und - im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes § 54 – darf es auf keinen Fall über die Regenwasserkanalisation abgeleitet werden - also bitte nicht in die Straßensiele!

Förderung der Versickerung von sauberem Regenwasser

Unser Trinkwasser wird aus Grundwasser gewonnen.

Um unbelastetes Grundwasser zu sichern und neues zu gewinnen, ist die Versickerung von Regenwasser auf möglichst vielen freien Flächen unerlässlich. Bitte beachten Sie dieses auch bei der Gestaltung ihres Gartens, denn nur so kann der natürliche Wasserkreislauf aufrecht erhalten bleiben. Großflächige Versiegelungen und Schottergärten sind zu vermeiden und werden sogar durch die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein (§ 8) untersagt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung - Wasser ist Leben!

Luftbild Kaltenkirchen

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Di 08:00 - 18:00 Uhr
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