Bekanntmachung
Haushaltssatzung
Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen,Henstedt-Ulzburg
Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für dasWirtschaftsjahr 2018
Aufgrunddes § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 10,14 Abs. 1 und 15 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat dieVerbandsversammlung durch Beschluss vom 29.11.2017 den Wirtschaftsplan fürdas Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt:
1.Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.747.000,00 EUR
die Aufwendungen 2.567.200,00 EUR
der Jahresgewinn 179.800,00 EUR
der Jahresverlust EUR 1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 858.800,00 EUR
die Auszahlungen 858.800,00 EUR
2. Es werden festgesetzt:
2.1 der Gesamtbetrag derKredite für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmenauf 0,00 EUR
2.2 der Gesamtbetrag derVerpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR
2.3 der Höchstbetrag derKassenkredite auf 250.000,00 EUR
3. Verbandsumlage
DieErhebung einer Verbandsumlage gemäß § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung ist nichtvorgesehen.
4. Über-/AußerplanmäßigeAusgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Der Höchstbetrag fürunerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben undVerpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung dieVerbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 6Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und § 15 Verbandssatzung erteilen kann,beträgt 30.000,00 Euro.
Kaltenkirchen, 30.11.2017
gez. Hanno Krause
Az.: 8.815 - 77/51-1/2018
(Verbandsvorsteher)
II.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen liegt ab 18.Dezember 2017 in der Verbandsverwaltung Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Kaltenkirchen, 01.12.2017
gez. Hanno Krause (Verbandsvorsteher)