Abwasser
Abwasserzähler
Der Zweckverband hat auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Aufgabe, im Auftrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Abwassergebühren zu berechnen und zu erheben. Rechtsgrundlage ist hierzu die Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in jeweils geltender Fassung.
Nach der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird grundsätzlich unterstellt, dass die aus der zentralen Wasserversorgung entnommene Wassermenge der Schmutzwassergebührenabrechnung zu Grunde zu legen ist.
Trinkwasser, das nicht dem Abwasser zugeführt wird, beispielsweise für die Gartenbewässerung, kann bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden. Sie benötigen hierfür einen separaten Wasserzähler (Abwasserminuszähler), der die Mengen erfasst und nachweist.
Ihre Fragen zum Thema Abwasserentsorgung beantwortet Ihnen gern Frau Brück von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Sie gibt Ihnen gern nähere Informationen über die Modalitäten und Kosten zur Abwasserentsorgung und ist für Sie erreichbar unter Telefon 04193-963 410.
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