Veröffentlichungspflichten
B E K A N N T M A C H U N G
des
Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Am Mittwoch, den 25. November 2020 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1 eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung
Öffentlich:
- 1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2. Genehmigung der Tagesordnung
- 3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung der Verbandsversammlung am 24.6.2020
- 4. Verwaltungsbericht der Verbandsvorsteherin
- 5. Wirtschaftsplan 2021
- 6. Wahl des Abschlussprüfers für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020
Nicht öffentlich:
- 7. Klärung kaufmännischer Fragestellungen zum Jahresabschluss
- 8. Filtertechnik Brunnen
Öffentlich:
- 9. Spende an Weihnachtshilfswerke
- 10. Anregungen und Beschwerden sowie Anfragen
- 11. Anfragen aus der Einwohnerschaft
- 12. Sonstiges
gez. Ulrike Schmidt
(Verbandsvorsteherin)
B E K A N N T M A C H U N G
des
Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Betriebsfertigkeitserklärung
Gemäß § 4 Abs. 2 der „Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage)“ gebe ich hiermit bekannt, dass in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nachstehend aufgeführten Straßen mit einer betriebsfertigen Wasserversorgungsleitung versehen sind:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rudolf-Diesel-Straße (B.Plan 146),Heideweg, Kirchweg (B.Plan 106,Privaterschließung Kirchweg).
Ich mache darauf aufmerksam, dass hiermit für die Anlieger der Anschlusszwang wirksam wird. Die Herstellung des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem die Grundstückseigentümer schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung zum Anschluss an die Wasserversorgungsleitung aufgefordert worden sind, gemäß § 13 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung beantragt werden. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baues ausgeführt sein. Die Grundstückseigentümer haben für rechtzeitige Antragstellung zu sorgen.
Sofern anschlusspflichtige Grundstücke an diesen Straßen noch nicht angeschlossen sein sollten, ist dies unverzüglich nachzuholen. Wird bei bereits hergestellten Hausanschlüssen das Wasser noch aus Eigenversorgungsanlagen entnommen, so sind diese sofort stillzulegen.
Nähere Auskunft erteilt die Verbandsverwaltung 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 (Telefon 04191 – 9360).
Kaltenkirchen, 01.08.2020
Az.: 8.815 – 41/3
gez. Ulrike Schmidt
Verbandsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Betr. Jahresabschluss 2019
Aufgrund des § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes vom 01.04.1996, in der Fassung vom 17.02.2011, gebe ich hiermit den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 bekannt:
1.§ 14 Abs. 5 Nr. 1 :
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 11. Juni 2020 von der Göken,Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft /Steuerberatungsgesellschaft erteilt.
2.§ 14 Abs. 5 Nr. 2 :
Mit Verfügung vom 13.07.2020 – Az.: L 14.70 hat mir der Landrat des Kreises Segebergden Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2019 mit der Bemerkung übersandt, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist.
3.§ 14 Abs. 5 Nr. 3 und 4 :
Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2020 den Jahresabschluss2019 mit einer Bilanzsumme von 11.113.987,54 Euro festgestellt. Gleichzeitig beschloss die Verbandsversammlung den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 234.791,20 Euro den Gewinnrücklagen des Zweckverbandes zuzuführen.
Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht 2019 liegen in der Verbandsverwaltung, 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 in der Zeit vom 24.08.2020 bis 28.08.2020 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Kaltenkirchen, 11. August 2020
gez. Schmidt
Verbandsvorsteherin
Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Neue Beitrags-und Gebührensatzung
Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg
Am Mittwoch, den 24. Juni 2020 findet um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Kaltenkirchen, Friedenstraße, 24568 Kaltenkirchen eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung
Öffentlich:
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung der Verbandsversammlung am 27.11.2019
4. Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers unter Leitung des ältesten Mitglieds
5. Vereidigung der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers
6. Verwaltungsbericht des Verbandsvorstehers
7. Genehmigung einer außerplanmäßigen Anschaffung
Nicht öffentlich:
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Beschluss über Verwendung des Jahresüberschusses 2019
Öffentlich:
9. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Beschluss über Verwendungdes Jahresüberschusses 2019
10. Anregungen und Beschwerden sowie Anfragen
11. Anfragen aus der Einwohnerschaft
12. Sonstiges
gez. Kurt Barkowsky
(1. stell. Verbandsvorsteher)
06.05.2020
26.06.2019
05.12.2018

Kontakt
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Di | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:30 Uhr |
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Anschrift | Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen |
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Tel. | 04191 936-0 |
Telefax | 04191 936-170 |
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Wasser | 04191 936-0 |